Banner 'Verfassungsinitiative'

Artikel 168

(Aufnahme der Staatsgeschäfte nach der Annahme der Verfassung)

(1)

Mit dem Inkrafttreten der angenommenen Verfassung und Bildung der ersten Regierung sind alle durch die Bundesrepublik öffentlichen Bestellungen aufgekündigt und beendet. Die Amtsinhaber verwalten ihre Stellen kommissarisch und treuhänderisch für das Deutsche Volk nach den Gesetzen Deutschlands und der Bundesrepublik für eine Übergangszeit von maximal 3 Jahren, soweit sie dieser Verfassung nicht entgegenstehen.

(2)

Der bei Verfassungsannahme amtierende Verteidigungsminister der Bundesrepublik ist als Übergangsregierender bis zur Arbeitsfähigkeit von Parlament und Regierung bevollmächtigt, die gesetzestreue Ausübung der Stellenverwaltung zu kontrollieren und Missstände notfalls unter Einsatz von zur Verfügung stehender Gewalt abzustellen. Er ist beauftragt, mit den in der Verfassung vorgesehenen zuständigen Organen für Wahlen die erste Parlamentswahl und die Wahl zum Ministerpräsidenten vorzubereiten.

(3)

Wählbar ist jeder Deutsche, der 5.000 nur ihn unterstützende Unterschriften von Wahlberechtigten einem Wahlleiter vorgelegt hat. Der Wahlleiter prüft die Zulassungsvoraussetzung in voller Verantwortlichkeit vor dem Gesetz.

(4)

Die Infrastrukturen des Bundestagspräsidenten und der Wahlämter in der Bundesrepublik stehen für die Wahlvorbereitung und Wahldurchführung zur Verfügung. Ihre Aufwendungen zur Erfüllung dieser Aufgaben sind vom Staat zu tragen. Die bis zur Einberufung des ersten Parlamentes und Regierung nach dieser Verfassung zu leistenden unabhängigkeitssichernden und pauschalen Aufwandsentschädigungen entsprechen den Bezügen der Richtern an Oberen Gerichten. Sachausstattungen und sonstige Vergünstigungen wie u. a. Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln und dienstliche Nutzung von privaten Kraftfahrzeugen sind für die Übergangszeit nach den Grundsätzen der Behandlung entsprechend bundesrepublikanischem öffentlichen Recht für Abgeordnete zu gewähren.

(5)

Im Falle der Weigerung von Amtsinhabern öffentlicher Stellen und Positionen in der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland, den Länder und den Kommunen nach dem Grundgesetz, an der Überleitung zu einer gesetzlichen Regelung nach der angenommenen Verfassung mitzuwirken, machen diese sich des Verfassungshochverrates mit allen Konsequenzen schuldig.

Hinweis und Home

Die Durchsetzung des Willen des deutschen Volkes ist der Punkt, an welchem sich entscheiden wird, ob es zum großen Blutvergießen kommen wird. Insbesondere in der DDR Aufgewachsene müssten bei aller Entschlossenheit, um die ständigen Justizverbrechen in der Bundesrepublik definitiv zu beenden, das Kunststück vollbringen, noch einmal eine friedliche Revolution zu versuchen, um das deutsche Volk und damit sie sich selbst wirklich souverän werden zu lassen. Millionen von Justizopfern in Westdeutschland werden dabei helfen. ⇒ mehr!

Plattform zur Diskussion mit Anpassungsvorschlägen zum obigem Verfassungsartikel via Crowd Sourcing nach Isländischem Vorbild ⇒ mehr!