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Artikel 67

(Staatsflagge und Nationalhymne)

(1)

Die deutsche Flagge trägt die Farben Schwarz-Rot-Gold.

(2)

Das Staatswappen ist der Adler nach Wappenverordnung vom 11.11.1919.

(3)

Die Nationalhymne ist die 3. Strophe des Deutschlandliedes.

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