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Artikel 35

(Integration von Menschen mit Behinderungen)

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Der Staat anerkennt und achtet den Anspruch von Menschen mit Behinderungen auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft.

Hinweis und Home

Das Existenzminimum auch für Menschen mit Behinderungen einschließlich der Gesundheitsaufwendungen ist durch den Staat zu sichern, soweit der Einzelne dazu wirtschaftlich nicht in der Lage ist. ⇒ mehr!

Plattform zur Diskussion mit Anpassungsvorschlägen zum obigem Verfassungsartikel via Crowd Sourcing nach Isländischem Vorbild ⇒ mehr!