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(Gleichheit vor dem Gesetz)

(1)

Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.

(2)

Die Unabhängigkeit von Richtern bewirken kein Richterprivileg und keine Sonderrechte vor dem Gesetz.

(3)

Adelsbezeichnungen gelten nur als Namensbestandteil und dürfen nicht verliehen werden.

(4)

Orden und Ehrenzeichen sind obsolet und dürfen vom Staat nicht verliehen werden.

(5)

Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Orden oder Titel annehmen.

(6)

Das Führen ausländischer Titel in Deutschland ist genehmigungspflichtig.

(7)

Kein deutscher Staatsangehöriger kann in Deutschland Immunität beanspruchen.

(8)

In Deutschland wird die Immunität von akkreditierten ausländischen Diplomaten nach einem Gesetz anerkannt.

Hinweis und Home

Schwerkriminelle Juristen in den BRdvD-Richterämtern haben sich zunehmend gegenseitig vor jeglicher Strafverfolgung mit Hilfe Ihrer Standeskollegen und dem Richterprivileg ausgenommen, was nie wieder zugelassen werden darf. ⇒ mehr!

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Flyer zu Artikel 31

Plattform zur Diskussion mit Anpassungsvorschlägen zum obigem Verfassungsartikel via Crowd Sourcing nach Isländischem Vorbild ⇒ mehr!