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Recht auf Information! Recht auf Mitwirkung!

Der hier, vom Arbeitkreis Verfassung und Justiz zum Zweck der Kenntnisnahme und zum Studieren veröffentlichte Verfassungsvorschlag kann gegenwärtig nur ohne funktionstüchtige Butten vorgestellt werden.
Diese Einschränkung ist mit dem Eigenschutz vor Angriffen aller Art, die sich aus dem Inkrafttreten am 25.05.2018 der Datenschutzverordung*) ergeben könnten, begründet.
Nutzen Sie dennoch, die hier gebotene Möglichkeit mit Ihrer Teilhabe an der Wiederherstellung der Ordnung, für den zukünftigen Rechtstaat Deutschland, zum Wohle der Menschen, beizutragen.


*) VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016, 04.05.2016 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 119/1
Wir arbeiten an entsprechenden Konzepten und bitten bis dahin um Ihre Geduld.
Vielen Dank!

Plattform zur Diskussion mit Anpassungsvorschlägen zum obigem Verfassungsartikel via Crowd Sourcing nach Isländischem Vorbild ⇒ mehr!